KI Beratung Lorz, Schulstr. 2a, 91431 Röttenbach (nachfolgend: “KI Beratung Lorz”) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von KI BERATUNG LORZ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die KI BERATUNG LORZ mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der KI BERATUNG LORZ ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn KI BERATUNG LORZ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(1) KI BERATUNG LORZ erbringt die Dienstleistungen einer digitalen Agentur für Unternehmer und Kaufleute mit dem Schwerpunkt der Einrichtung und Optimierung von CRM-Systemen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet KI BERATUNG LORZ dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von KI BERATUNG LORZ zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch KI BERATUNG LORZ, bleibt der Vergütungsanspruch von KI BERATUNG LORZ unberührt.
(3) Gegebenenfalls durch verzögerte Mitwirkungshandlungen verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Partner wie HubSpot und Zoho jederzeit dazu berechtigt sind, eine Zusammenarbeit mit dem Kunden ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist KI BERATUNG LORZ nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von KI BERATUNG LORZ bleibt in diesen Fällen unberührt.
(5) In Bezug auf die von KI BERATUNG LORZ zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht KI BERATUNG LORZ in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. KI BERATUNG LORZ ist berechtigt die geschuldeten Leistungen dem Kunden am Sitz von KI BERATUNG LORZ anzubieten. Die Leistungserbringung durch KI Beratung Lorz findet regelmäßig onlinebasiert statt.
(6) KI BERATUNG LORZ ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von KI BERATUNG LORZ enthält kein Budget für etwaige Software. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen und zu tragen.
(8) Support steht für HubSpot Sales Hub Starter und HubSpot Sales Hub Professional zur Verfügung.
(9) Die Einhaltung der DSGVO obliegt den Kunden, insbesondere ist der Kunde verpflichtet seine Kontakte über den Einsatz neuer Software wie z.B. HubSpot und Zapier zu informieren und seine Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen.
(10) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leistungen von KI BERATUNG LORZ erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht gewährleisten können, bleibt der Vergütungsanspruch von KI BERATUNG LORZ unberührt.
(1) Die Leistungen von KI BERATUNG LORZ unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise von Rechts wegen dem Werkvertragsrecht unterfällt (z.B. Erstellung von Lande- und Webseiten), gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) KI BERATUNG LORZ kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. KI BERATUNG LORZ kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber KI BERATUNG LORZ nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und KI BERATUNG LORZ überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist KI BERATUNG LORZ verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) KI BERATUNG LORZ ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird KI BERATUNG LORZ dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von KI BERATUNG LORZ gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
(1) Der Vertragsschluss zwischen KI BERATUNG LORZ und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von KI BERATUNG LORZ eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(1) Die Preise, die von KI BERATUNG LORZ angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von KI BERATUNG LORZ erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von KI BERATUNG LORZ ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von KI BERATUNG LORZ ist anders lautend. Eine KI BERATUNG LORZ erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde KI BERATUNG LORZ nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann der Kunde das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzen.
(4) KI BERATUNG LORZ stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an KI BERATUNG LORZ zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch KI BERATUNG LORZ beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei KI BERATUNG LORZ eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei KI BERATUNG LORZ vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält KI BERATUNG LORZ sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber KI BERATUNG LORZ in Verzug, ist KI BERATUNG LORZ berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. KI BERATUNG LORZ wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) KI BERATUNG LORZ wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. KI BERATUNG LORZ ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass KI BERATUNG LORZ bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird KI BERATUNG LORZ innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist KI BERATUNG LORZ gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von KI BERATUNG LORZ unberührt.
(1) KI BERATUNG LORZ und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen KI BERATUNG LORZ und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von KI BERATUNG LORZ (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von KI BERATUNG LORZ zu wahren. KI BERATUNG LORZ ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von KI BERATUNG LORZ innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
Der Kunde gewährleistet, dass KI BERATUNG LORZ überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt KI BERATUNG LORZ insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von KI BERATUNG LORZ erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von KI BERATUNG LORZ für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die KI BERATUNG LORZ nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an KI BERATUNG LORZ über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer und Kaufleute besteht weder von Gesetzes wegen, noch wird ein solches von der KI BERATUNG LORZ anderweitig eingeräumt.
(1) KI BERATUNG LORZ haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KI BERATUNG LORZ nur
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet KI BERATUNG LORZ nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KI BERATUNG LORZ maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von KI BERATUNG LORZ (momentan Röttenbach). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von KI BERATUNG LORZ.
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